Der nächste dkv-Vertretertag findet im Mai 2023 statt.
Der Vertretertag ist das oberste Organ des Vereins. Er bestimmt die Richtlinien der Arbeit.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- den Tätigkeits- und Kassenbericht entgegenzunehmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen;
- den Vorstand zu wählen;
- den Mitgliedsbeitrag festzusetzen;
- über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins zu beschließen;
- über Rechtsgeschäfte zu beschließen, die im Einzelfall einen Kostenaufwand in der Höhe von
€ 40.000,– überschreiten; - über die Einrichtung von Planstellen zu entscheiden, welche in Anlehnung an TVöD 11 oder nach einer höheren Entgeltgruppe zu besolden sind.
Mitglieder des Vertretertages sind:
- der/die Vorsitzende eines jeden Diözesanverbandes;
- die aus jeder Diözese der Bundesrepublik Deutschland von den Mitgliedern ihrer Diözese nach ihrer Wahlordnung ordnungsgemäß auf fünf Jahre gewählten weiteren Vertreter/innen. Diözesanverbände mit bis zu 200 Mitgliedern werden von ihrem/ihrer Vorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter/in vertreten. Bei Mitgliederzahlen über 200 kann der Diözesanvorstand ein/e weitere/r Vertreter/in, über 400 zwei weitere und über 800 drei weitere Vertreter/innen zum Vertretertag entsenden;
- ein/e für die religionspädagogische oder katechetische Arbeit Verantwortliche/r im Schulreferat der bischöflichen Ordinariate oder ein vom jeweiligen Bischof bestimmtes Vereinsmitglied;
- die Mitglieder des Vorstands;
- der/die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Katholische Religionspädagogik und Katechetik (AKRK), wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
- der/die Vorsitzende der Bundeskonferenz der katholischen Religionslehrerverbände (BKR), wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
- der/die Sprecher/in des Treffens der Verantwortlichen für Gemeindekatechese in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland, wenn diese/r verhindert ist, ein/e von ihm/ihr benannte/r Stellvertreter/in;
- ein/e Vertreter/in der Schweizer Katecheten-Vereinigung (SKV); die Zahl erhöht sich in Angleichung zu b).
- Über die Mitgliedschaft von Vertreterinnen und Vertretern weiterer ausländischer, nationaler Katecheten-Vereine oder entsprechender Institutionen entscheidet der Vertretertag (mit einfacher Stimmenmehrheit).